Integrierte Horterziehung

Das Angebot der Integrierten Horterziehung richtet sich an Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren, die eine Horteinrichtung im Rhein-Neckar-Kreis besuchen und Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich aufweisen.

Dieses Zusatzangebot steht Kindern zur Verfügung, die Schwierigkeiten haben, sich in die Hortgruppe einzufügen. Meist sind sie schnell überfordert und zeigen störendes oder passives Verhalten. Ausgrenzung und Ablehnung sind Folgeerscheinungen. Damit die Integration gelingt und das Lern- und Entwicklungspotential nicht weiter beeinträchtigt wird, unterstützt die Integrierte Horterziehung dabei, dass die Kinder im Hort ihre Schwierigkeiten bewältigen und letztlich in der Hortgruppe verbleiben können.

Voraussetzung zur Gewährung dieser Hilfe ist eine Antragsstellung gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes.

Pro Hortgruppe können maximal drei Plätze für eine Intergierte Horterziehung in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung des Angebots erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft an zwei Tagen pro Woche und findet direkt in der Horteinrichtung statt. Das Angebot kann sowohl im Gruppensetting als auch punktuell in einer Einzelbetreuung stattfinden.

Wichtig für den Erfolg des Angebots sind die enge Abstimmung aller Beteiligten und die Einbindung in die Tages- bzw. Wochenstruktur des Horts. Der Verlauf der Maßnahme wird alle sechs Monate im Rahmen eines Hilfeplangesprächs evaluiert – gemeinsam mit dem ASD, der Familie und den zuständigen Fachkräften.

AnsprechpartnerInnen

Sandra Brunner

Telefon: 0170 4113400
E-Mail: sandra.brunner@friedrichstift.de