Frühe Familienhilfe (§16 SGBVIII)

Die Frühe Familienhilfe ist ein präventives Angebot für Familien, in denen Eltern Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Problemlagen benötigen und/oder eine Stärkung der Eltern-Kind-Bindung und eine Hilfe zur Selbsthilfe erforderlich ist. Sie wird im System vor der Installation einer Sozialpädagogischen Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft platziert und ist entsprechend weniger umfangreich und niedrigschwelliger. Es handelt sich um ein aufsuchendes Angebot in der Familie.

Die rechtliche Grundlage der Frühen Familienhilfe findet sich in §16 SGB VIII. Demnach sollen Eltern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden.

Regelmäßige Teamsitzungen und der Austausch mit der Team- und Bereichsleitung sowie Supervision im Team oder situativ nach Bedarf sind feste Bestandteile unserer Arbeit.

AnsprechpartnerInnen

Sarah Menu-Braun

Telefon: 0157 33466022
E-Mail: sarah.braun@friedrichstift.de

Gutenbergstraße 2a
69181 Leimen